Virtuelle Gerichtsverhandlungen nutzen

Aufgrund der Corona Pandemie beraumen die Gerichte - abhängig von der Gerichtsbarkeit - deutlich weniger mündliche Verhandlungen an, wodurch sich viele Verfahren bei den Gerichten erheblich verzögern. Um die Verfahren voranzutreiben, haben wir Anwälte/innen die Möglichkeit, die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO zu beantragen. Viele Kollegen/innen haben schon positive Erfahrungen mit den Gerichtsverhandlungen im Online-Format gemacht. Auch wenn die Gerichte die Anträge oft ablehnen, da die technischen Möglichkeiten fehlen, sollten wir von den Möglichkeiten, die uns das Gesetz gibt, Gebrauch machen.

Hier finden Sie die Länderliste der Standorte der Videokonferenzanlagen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Einen Erfahrungsbericht, der für Sie von Interesse sein könnte, findet sich im ZPO-Blog. Im dortigen Text sind die Beschlüsse der Gerichte zu finden, aus denen man dann spiegelbildlich den Antrag gem. § 128 a ZPO übernehmen kann.

Und vom Landgericht Landau: Anleitung für die virtuelle mündliche Verhandlung

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