Gebühr für Kirchenaustritt
Das Amtsgerichts Münster hat im angehängten Schreiben darauf hingewiesen, dass bei Einreichen eines Kirchenaustritts durch eine:n Notar:in auch beim Amtsgericht eine Gebühr von 30,00 € eingefordert werden muss. Das Amtsgericht wird diese Gebühr rückwirkend ab dem 1.1.2021 nachfordern.