Die Coronakrise hat auch den Alltag von Kanzleien komplett auf den Kopf gestellt. Anwältinnen und Anwälte sehen sich nun mit vielen praktischen, aber auch rechtliche Fragen konfrontiert. Daher folgende Hinweise als Hilfe in der aktuellen Situation:
- Umgang mit der Krise im Strafvollzug
- Umgang mit der Krise in der Gerichtsbarkeit:
- Informationen und Musterformular zur Selbstauskunft zum Betreten von Gerichtsgebäuden der RAK Hamm
- Informationen des Justizministeriums
- Informationen des Landgerichts Osnabrück:
- Landgericht Münster: Wir haben die Pressestelle um Informationen gebeten: Bis auf die aufgehobenen Gerichtstermine arbeite das Gericht „normal“, die Richter/innen selbst hätten persönlich zu entscheiden, wie Sie mit ihren Verfahren umgehen. Im Übrigen wird auf die Informationen des Justizministeriums verwiesen und werden Fragen auf der Homepage des LG Münster beantwortet.
- Arbeitsgericht Münster: Sie terminieren wieder, allerdings mit Abstand zwischen den Terminen, so dass sich die Parteien unterschiedlicher Rechtsstreitigkeiten möglichst nicht begegnen. → Informationen zum Publikumsverkehr
- Sozialgericht Münster: Merkblatt für den Zutritt sowie weitere Informationen zum Publikumsverkehr
- Arbeitsgericht Rheine: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske) in den öffentlich zugänglichen Bereichen. Im Sitzungssaal entscheidet der/die jeweilige Vorsitzende, ob Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist. Treppenhaus und Wartebereich erst kurz vor dem Aufruf betreten und nach der Sitzung direkt wieder verlassen.
- Arbeitsgericht Düsseldorf: Hinweise zum Sitzungsbetrieb
- Sollte es zu einer Ausgangssperre kommen, wären Passierberechtigungen notwendig. Solange es keine entsprechenden offiziellen Dokumente gibt, schlagen wir vor, dass Anwälte/innen ihren Anwaltsausweis und deren Mitarbeiter/innen eine aktuelle Entgeltabrechnung und eine Kopie ihres Vertrages mit sich führen. Oder Sie nutzen das entsprechende Muster der BRAK.
- finanzielle Hilfen für Kanzleien: