Breite Unterstützung für Childhood-Haus in Münster

© Childhood Deutschland, Schröder

Wird es in Zukunft ein Childhood-Haus in Münster geben? Die kürzlich von der Landtagsabgeordneten Simone Wendland vorgestellte Idee, in Münster eine solche Einrichtung zu schaffen, hat unter Münsteraner Gerichten, Behörden, Kliniken und Organisationen ein erfreulich positives Echo und damit wichtigen Rückenwind erfahren. Dies ist das Ergebnis einer ersten virtuellen Zusammenkunft, zu der Präsident des Landgerichts Ulrich Schambert und Polizeipräsident Falk Schnabel gemeinsam eingeladen hatten.

Ein Childhood-Haus ist eine Einrichtung, die sich um Kinder kümmert, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Deren körperliche und seelische Leiden erfordern eine kindgerechte medizinische und therapeutische Hilfe. Zugleich stellt die strafrechtliche Verfolgung derartiger Delikte Justiz und Polizei vor besondere Herausforderungen, wenn für einen Tatnachweis die Angaben der kindlichen Opfer unverzichtbar sind. Dabei können die Belange des Opferschutzes und die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien in einem Spannungsfeld stehen, wenn Kinder im Laufe eines Verfahrens mehrfach angehört werden müssen und eine Therapie hierdurch erschwert wird. In dieser Situation stellt das Childhood-Haus Räume zur Verfügung, in denen Kinder untersucht, versorgt und betreut werden können. Es verfügt außerdem über audiovisuelle Kommunikations- und Aufzeichnungstechnik, die es insbesondere Richterinnen und Richtern ermöglicht, kindliche Opfer in einer vertrauten, freundlichen und altersangemessenen Umgebung anzuhören. Weitere Verfahrensbeteiligte, etwa Tatverdächtige oder Strafverteidiger, die nach dem Gesetz dabei anwesend sein dürfen, können die Anhörung aus einem gesonderten Raum verfolgen, ohne dass das Kind sie wahrnimmt. Auf diese Weise kann die Belastung für die Kinder verringert und gleichzeitig die Bearbeitung von strafrechtlichen oder auch familiengerichtlichen Verfahren gefördert werden. Die Idee eines Childhood-Hauses ist in Schweden entstanden und wird von der World Childhood Foundation weitergeführt. Mittlerweile gibt es in Deutschland vier Häuser in Leipzig, Heidelberg, Berlin und Düsseldorf.

In der virtuellen Zusammenkunft stellte Frau Dr. Astrid Helling-Bakki von der World Childhood Foundation die Bedeutung eines Childhood-Hauses für die Versorgung von kindlichen Opfern und für die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens gegen die Tatverdächtigen vor. Teilnehmende waren u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Münster, der Bezirksregierung, des Landschaftsverbands, der Justiz, der Anwaltschaft, der Kinder- und Jugendpsychiatrien und der Kinderschutzeinrichtungen. Aus dem Landtag NRW war neben der Abgeordneten Simone Wendland auch deren Kollegin Angela Erwin zugeschaltet, die das Projekt in Düsseldorf begleitet hatte. Es bestand Konsens, dass ein Childhood-Haus eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung der vorhandenen Strukturen des Kinderschutzes in Münster wäre. Ulrich Schambert und Falk Schnabel freuen sich darüber, dass die Beteiligten einhellig das Projekt weiter verfolgen wollen, und werden in Kürze zu einem weiteren Gespräch einladen.

Weitergehende Informationen: www.childhood-haus.de

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