Sterbekassen der Rechtsanwaltschaft

Verstirbt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, sind einige der damit für die Angehörigen verbundenen Kosten durch Sterbekassen abgemildert:

Zunächst ist da die

Sterbekasse der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Die Sterbegeldunterstützung kann gezahlt werden, wenn ein Kammermitglied vor dem 55. Geburtstag verstirbt. Sie kann bis zu 1.500 € betragen. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet das Präsidium der RAK Hamm auf Antrag. Der Antrag ist innerhalb von 2 Jahren nach dem Tod des Kammermitglieds zu stellen.
→ Nähere Informationen: Sterbegeldauszahlungsordnung

 

Ferner gibt es in Münster eine schon sehr langjährige und leider etwas in Vergessenheit geratene Tradition:

"Die Sterbebruderschaft der Rechtsanwälte und Notare Münster in Westfalen".

Es gibt sie seit den 70er-Jahren und sie gilt trotz ihres Namens selbstverständlich für jegliche Geschlechter. Auch eine Altersgrenze gibt es nicht. Sie funktioniert folgendermaßen: Verstirbt ein/e Kollege/in, werden alle Rechtsanwälte/innen in Münster um die Einzahlung eines kleinen Geldbetrags (derzeit 40 €) gebeten. Die Angehörigen von verstorbenen Rechtsanwälte/innen, die mindestens bei den letzten drei Sammlungen einen Beitrag geleistet haben, erhalten aus den gesammelten Beträgen eine Unterstützungszahlung. Ziel ist es, jeweils 1.500 € zahlen zu können. Das gelingt natürlich nur, wenn sich viele an der gelebten Solidarität untereinander beteiligen.
→ Weitere Informationen sind über die Kollegin Kathrin Schulze Horn erhältlich, die im Jahr 2024 die ehrenamtliche Verwaltung dieser Unterstützungskasse übernommen hat. Auch an dieser Stelle noch einmal Danke dafür.

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