Die kleine BRAO-Reform ist in Kraft getreten

Sie regelt u.a.

  • passive Nutzungspflicht des elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab 01.01.2018
  • Änderung für das Zulassungsverfahren von Syndikusrechtsanwälten
  • Neuerungen bei der Handakte
  • Briefwahl der Kammvorstände und bei der Satzungsversammlung der BRAK
Näheres dazu im Anwaltsblatt.

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