Die kleine BRAO-Reform ist in Kraft getreten. Sie regelt u.a.
- passive Nutzungspflicht des elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab 01.01.2018
- Änderung für das Zulassungsverfahren von Syndikusrechtsanwälten
- Neuerungen bei der Handakte
- Briefwahl der Kammvorstände und bei der Satzungsversammlung der BRAK
Näheres dazu im
Anwaltsblatt.